DER OBERSTE GERICHTSHOF WEIST DIE ANSPRÜCHE DER BANK SANTANDER IN DER RECHTSSACHE BANCO POPULAR ZURÜCK

Am 15. September 2021 veröffentlichte der Oberste Gerichtshof einen Beschluss, mit dem die von BANCO SANTANDER eingelegten Rechtsmittel (außerordentliche Berufung wegen Verfahrensverstoßes und Kassationsbeschwerde) gegen das Urteil des Landgerichts von Zamora vom 8. März 2019, das das Urteil des Gerichts erster Instanz von Benavente Nr. 1 bestätigte, für unzulässig erklärt wurden. Im erstinstanzlichen Urteil wurde der Klage des Klägers stattgegeben und die Nichtigkeit des Vertrags über den Kauf und Verkauf von Aktien der BANCO POPULAR (jetzt BANCO SANTANDER) anlässlich der vom Kläger im Jahr 2016 durchgeführten Kapitalerhöhung festgestellt.

Die Stattgabe der Klage führte dazu, dass dem Kläger die für den Kauf und Verkauf der Aktien geleisteten Zahlungen zuzüglich der seit der Zeichnung der Wertpapiere aufgelaufenen Zinsen erstattet wurden. Der Sachverhalt, der Anlass für das Verfahren war, wurde in verschiedenen erstinstanzlichen Urteilen und Urteilen von Landgerichten als „altbekannten Tatsachen“ eingestuft (u. a. in den Urteilen SSAP von Girona vom 22. Juli 2019, 28. Juni 2019, 14. Oktober 2019 und 22. Oktober 2019, SAP von Zamora vom 19. September 2019, SAP von León vom 20. September 2019 und SAP von Asturien vom 2. April 2019). In allen Fällen wurde die Nichtigkeit des Kaufvertrags über die BANCO POPULAR-Aktien mit der Begründung erklärt, dass die angegebene Information im Emissionsprospekt nicht mit der tatsächlichen Lage des Unternehmens übereinstimmten. Dies führte dazu, dass die Käufer Aktien an einem Unternehmen erwarben, das a priori zahlungsfähig erschien und das leider einige Monate später wegen mangelnder Liquidität für 1 EUR an BANCO SANTANDER übertragen wurde.

Das von BANCO SANTANDER eingelegte Rechtsmittel stützt sich auf den Verstoß, den die Gerichte der ersten Instanz und der Berufungsinstanz begangen haben, indem sie die Artikel 1265 und 1266 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in einer Weise ausgelegt haben, die der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs widerspricht. Mit dem Nichtigkeitsverfahren gegen verfassungswidrige Prozesshandlungen wird ein Verstoß gegen Artikel 24 EG abgefasst, da das Bestehen eines Fehlers bei der Beweiswürdigung vorliege. Angesichts solcher Anträge, wies der Oberste Gerichtshof beide Rechtsmitteln zurück, da er der Auffassung ist, dass es keinen Widerspruch zwischen seiner Lehre und der Auslegung der genannten Artikel gibt, und er bekräftigt seine Aufgabe, in diesem Bereich die von den Berufungsgerichten vorgenommene Beweiswürdigung zu respektieren. Daher bestätigt dieser Beschluss des Obersten Gerichtshofs die oben genannten Urteile des Landgerichts von Zamora und der ersten Instanz von Benavente, diejenige die Nichtigkeit des anlässlich der Kapitalerhöhung von BANCO POPULAR im Jahr 2016 geschlossenen Aktienkaufvertrags erklärten.

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