Der Spanische Oberste Gerichtshof (TS) zeigt in seiner Entscheidung vom 25. November 2016 die Bedeutung der Vertragsauslegung als Transportvertrag oder Verwahrungsvertrag bei Abhandenkommen der Ware insofern auf, als davon die Höhe des Entschädigung abhängt (250 Franken pro Kilogramm im Fall des Transportvertrags und der Warenwert im Fall des Verwahrungsvertrags). Der Oberste Gerichtshof ging im vorliegenden Fall davon aus, es handle sich um einen Transportvertrag und setzte somit die Höhe der zu zahlenden Entschädigung herab.